Zahlungsfähigkeit25. März 2026· 4 Min. Lesezeit
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Die Drittelregel: das Kriterium Nr. 1 der Verwaltungen

Ihr Gehalt muss mindestens das Dreifache der Miete betragen. Das ist die Drittelregel — und sie eliminiert wöchentlich still Tausende von Bewerbern. Was sie bedeutet und wie Sie Ihre Situation optimal präsentieren.


Was ist die Drittelregel?

In der Schweiz ist die ungeschriebene — und oft explizite — Anforderung der Verwaltungen, dass Ihr monatliches Nettoeinkommen mindestens dreimal so hoch sein muss wie die monatliche Miete inklusive Nebenkosten (NK).

Konkretes Beispiel:

Angestrebte Miete1 800 CHF / Monat
Mindest erforderliches Einkommen5 400 CHF netto / Monat
FormelMiete × 3 = Mindesteinkommen

Das ist kein Gesetz — es ist eine standardisierte Praxis. In der Realität wird eine Bewerbung, die diese Regel nicht erfüllt, oft abgelehnt, ohne vollständig gelesen zu werden.

Warum existiert diese Regel?

Sie schützt den Vermieter vor Zahlungsausfällen. In der Schweiz ist die Kündigung eines Mietvertrages wegen Nichtzahlung ein langer und kostspieliger Prozess. Vermieter beugen dem Risiko daher lieber vor — und die Zahlungsfähigkeit des Mieters ist der erste verwendete Indikator.

Die Drittelregel stellt sicher, dass der Mieter auch bei Rückschlägen (Krankheit, vorübergehende Arbeitslosigkeit) genügend finanziellen Spielraum hat, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Brutto oder netto? Welche Einkommen zählen?

Verwaltungen rechnen in Nettoeinkommen — was tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. Für Angestellte ist das das Netto nach AHV-, BVG- und Quellensteuerabzügen (falls zutreffend).

Die berücksichtigten Einkommen können umfassen:

  • Hauptgehalt (unbefristet oder befristet je nach Verwaltung)
  • 13. Monatsgehalt (geteilt durch 12, zum Monatslohn hinzugefügt)
  • Einkommen eines Mitbewohners oder Ehepartners (wenn Mitunterzeichner des Mietvertrags)
  • ~Prämien und Boni (von einigen Verwaltungen akzeptiert, von anderen ignoriert)
  • Arbeitslosengelder (selten ohne Bürgen akzeptiert)

Meine Situation erfüllt die Drittelregel nicht. Was tun?

Das ist eine häufige Situation, insbesondere bei Studenten, jungen Berufstätigen oder Personen im beruflichen Übergang. Es gibt legitime Lösungen:

  • Der Bürge: Eine dritte Person (oft ein Elternteil) unterschreibt den Mietvertrag mit und haftet für die Zahlungsfähigkeit. Die Verwaltung prüft auch deren Einkommen.
  • Die Bankgarantie: Einige Banken bieten Mietgarantien an. Kostspielig, aber von den meisten Verwaltungen akzeptiert.
  • Transparenz in Ihrem Schreiben: Ihre Situation zu erklären (z.B. bevorstehender Abschluss, geplante Gehaltserhöhung) kann manche Vermieter überzeugen — aber nur wenn das restliche Dossier einwandfrei ist.

Wie Sie Ihre Zahlungsfähigkeit im Dossier gut präsentieren

Die Drittelregel ist kein Zaubermittel: Der Verwalter muss sie sofort überprüfen können. Ein gut aufgebautes Dossier hebt hervor:

  • Das monatliche Nettoeinkommen klar angegeben
  • Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen beigefügt
  • Die aktuelle Arbeitsbestätigung
  • Den Betreibungsauszug (nicht älter als 3 Monate)

RentalFile berechnet automatisch, ob Ihre Situation die Drittelregel erfüllt, und informiert Sie darüber, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen. Sie haben so Zeit, Ihre Strategie anzupassen oder einen Bürgen einzubeziehen.

Transparenz — Ihr bestes Argument

Übertreiben Sie niemals Ihr Gehalt oder Ihre Berufssituation. Verwaltungen überprüfen die eingereichten Dokumente systematisch und kommunizieren untereinander. Ein gefälschtes Dossier kann zu einer dauerhaften Schwarzlistung auf dem lokalen Mietmarkt führen — eine weitaus schlimmere Konsequenz, als diese Wohnung nicht zu bekommen.

Präsentieren Sie Ihre Situation ehrlich mit allen unterstützenden Elementen. Das ist die einzige Strategie, die langfristig funktioniert.

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Die Drittelregel in der Schweiz: maximale Miete